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Hetlinger Bote · Ausgabe 47 · September 2021             Bekanntmachungen der Gemeinde Hetlingen


                                                       Bauleitplanung Teil 1
                          Liebe Hetlingerinnen,
                                                       Reines Wohngebiet
                          liebe Hetlinger,
                                                       Hetlingen hat nur ein reines Wohn-  der Bewohner des Gebiets dienende
                          intensiv beschäftigen wir uns im   gebiet ausgewiesen. Das bedeutet,  Anlagen für kirchliche, kulturelle, ge-
                          Gemeinderat und darüber hin-  dass in diesem Ortsteil die höchsten  sundheitliche und sportliche Zwecke.
                          aus  mit der Frage, wie sich das   Schutzvorschriften gelten. Das be-  Dazu hat  der Gemeinderat im Ge-
                          Dorf weiterentwickeln soll. Lei-  trifft den Bebauungsplan 5, der zu-  gensatz zum jüngsten Bebauungsplan
                          der haben die Einschränkungen   erst die Feldstroot samt der Neben-  Klaus-Groth-Straße damals aber kei-
                          der Pandemie uns dabei in die-  straßen Röbenkamp und Bredenstü-  ne weiteren Regelungen getroffen.
           sem Jahr ein wenig ausgebremst, um noch dichter   cken umfasste. Das Verfahren, um die-  Außerdem legt jeder Bebauungsplan
           die Köpfe zusammenstecken zu können.        sen Bebauungsplan aufzustellen, lief   sogenannte Baufenster fest, in denen
                                                       von 1979 bis 1982. 1991 ist der Be-  die Gebäude und Nebenanlagen er-
           Trotz aller Hürden sind einige Ideen dabei heraus-  reich Feldhoff und ein Teil Breden-  richtet werden dürfen. Auch die maxi-
           gekommen, die wir gemeinsam weiterverfolgen soll-  stücken für Wohnungsbau freigege-  male Bebauung wird festgeschrieben.
           ten. Nicht alles wird sich verwirklichen lassen. Denn   ben und konkretisiert worden  An der Feldstroot, im Röbenkamp
           zum einen fehlt der Gemeinde das Geld, um kräftig   In reinen Wohngebieten soll laut Bau-  und Bredenstücken gilt das für 20 bis
           zu investieren. Zum anderen stehen leider auch nicht   nutzungsverordnung (Paragraf 3) in  30 Prozent der Grundstücksflächen,
           alle Flächen zur Verfügung, da Hetlingen nur über   Schleswig-Holstein, wie der Name  am Feldhoff und in der Erweiterung
           wenig eigene Grundstücke verfügen kann.     schon sagt, gewohnt werden. Außer  Bredenstücken sind sogar 40 Prozent
                                                       Wohnhäusern sind Anlagen zur Kin-  freigegeben. Kompliziert werden die
           So wird es weiterhin ein Knackpunkt bleiben, Kin-  derbetreuung zulässig.   Rechnungen, weil Nebenanlagen nur
           dergarten, Schule, Sportverein, Feuerwehr und auch                          teilweise eingerechnet werden.
           sonstiges Vereinsleben auf der kleinen Fläche im   Ausnahmsweise könnten zugelas-  Es ist also gar nicht so einfach, sol-
                                                       sen werden Läden und „nicht stören-
           Ortskern optimal weiterzuentwickeln. Natürlich   de Handwerksbetriebe, die zur De-  che Bebauungspläne aufzustellen, die
           ist das eng, aber bislang hat diese Nähe auch vie-  ckung des täglichen Bedarfs für die  Baumöglichkeiten auszurechnen und
           le Vorteile gebracht. Die verschiedenen Organisa-  Bewohner des Gebiets dienen, sowie  dann noch alles auf die zukünftigen
           tionen profitieren voneinander. Unsere Kinder ha-  kleine Betriebe des Beherbergungsge-  Bedürfnisse auszurichten. Deshalb
           ben einen guten Überblick, was überhaupt in ihrem   werbes, und sonstige Anlagen für so-  können und werden Bebauungspläne
           Dorf so möglich ist.                        ziale Zwecke sowie den Bedürfnissen  auch geändert.

           Gleichzeitig mit dem Ortskonzept müssen wir
           Ideen entwickeln, wie wir unsere kleine Schule im
           Dorf halten. In den vergangenen Jahren hat sich das
           Konzept der Familienklassen – das ist ein gemeinsa-
           mer Unterricht in altersgemischten Klassen mit Erst-
           bis Viertklässlern – etabliert. Fast alle Familien ha-
           ben darauf vertraut. Doch jetzt fehlen uns Lehrkräf-
           te, die dieses Modell in die Zukunft tragen können.
           Um die akute Lücke zu schließen, sind alle Viert-
           klässler zum Schuljahreswechsel in Haseldorf mit
           untergekommen. Um neue Lehrerinnen und Leh-
           rer zu begeistern, haben wir kurz vor den Schul-
           ferien einen öffentlichen Aufruf gestartet. Tatsäch-
           lich ist ein angehender Sozialpädagoge, ein gebür-
           tiger Hetlinger, als Lehrkraft eingestiegen. Weitere
           müssen folgen. Leider fehlt an vielen Grundschulen
           im Land Fachpersonal. Trotzdem setzen wir weiter-
           hin darauf, Menschen für den Unterricht in Hetlin-
           gen zu begeistern.
           Vielleicht kennen Sie jemanden, der in Frage kommt.
           Melden Sie sich gern. Oder Sie haben andere Ideen
           für die Schule, den Kindergarten, das Vereinsleben.

           Mischen Sie sich in unserem Dorf ein! Bleiben Sie
           geduldig und gesund!

           Herbstlich bunte Grüße
           Michael Rahn

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