Page 5 - Haseldorfer Nachrichten Weihnachten18
P. 5

Aus den Vereinen                                           Hoseldörper Norichten · Ausgabe Dezember 2018



           BEKANNTMACHUNG DES AMTES GEEST UND MARSCH SÜDHOLSTEIN

       Anordnung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern
       In  den  Gemeinden  Haselau  abzubrennen.              dass einem erhobenen Wider-  Ordnungswidrigkeiten mit ei-
       und Haseldorf ist eine Viel-  In der Gemeinde Haselau   spruch die aufschiebende Wir-  ner Geldbuße bis zu 10.000€
       zahl von Grundstücken mit   sind folgende Bereiche von   kung versagt ist. Die sofortige  geahndet werden.
       Reetdachhäusern vorhanden.   dem Verbot ausgenommen,   Vollziehung wird angeordnet,   Rechtsbehelfsbelehrung:
       Reetdachhäuser und andere   wenn ein Schutzradius von   da zum Jahreswechsel verhin-  Gegen diese Anordnung kann
       weichgedeckte Gebäude wer-  mindestens 180m um brand-   dert werden soll, dass durch   innerhalb  eines  Monats  nach
       den aufgrund ihrer Dachein-  empfindliche Gebäude einge-  das Abbrennen von pyrotech-  Bekanntgabe  Widerspruch
       deckung als besonders brand-   halten wird:            nischen Gegenständen der   erhoben werden. Der Wider-
       empfindlich beurteilt.     Spielgelände  am Kleinen    Klasse II, insbesondere Feu-  spruch ist beim Amtsdirektor

       Die Erste Verordnung zum  Landweg                      erwerksraketen, Brände verur-  des Amtes Geest und Marsch
       Sprengstoffgesetz vom 31. Ja-  beim Schöpfwerksgebäude   sacht werden.            Südholstein, Amtsstraße  12,
       nuar 1991 (BGBl. I S. 169) in   des Sielverbandes in Altend-  Dabei überwiegt das Interes-  25436 Moorrege, einzulegen.
       der z Zt. gültigen Fassung (1.   eich-Audeich          se  de Eigentümerinnen und   Auf Antrag kann das Schles-
       SprengV) gebietet hierzu in §                          Eigentümer von reetgedeck-  wig-Holsteinische  Verwal-
       23 (1): „Das Abbrennen py-  Freizeitgelände Deeken-    ten Häusern, vor Brandgefah-  tungsgericht, Brockdorff-Rant-
       rotechnischer Gegenstände in   hörn, jedoch nur westl.   ren  geschützt  zu  werden,  ge-  zau- Straße 13, 24837 Schles-
       unmittelbarer  Nähe  von Kir-  Begrenzung ab Deichvertei-  genüber dem nur in geringem   wig, gemäß § 80 Abs. 5 der
       chen,  Krankenhäusern,  Kin-  digungsweg zum Landes-   Umfang eingeschränkten Ver-  Verwaltungsgerichtsordnung
       der-und  Altersheimen sowie   schutzdeich hin.         gnügen, pyrotechnische Ge-  die aufschiebende Wirkung
                                  (Bereich der Treppe über
       Reet- und Fachwerkhäusern   den Elbdeich)              genstände in der Silvester-  des Widerspruchs ganz oder
       ist verboten.“                                         nacht abzubrennen.         teilweise wiederherstellen.
                                  An den übrigen Tagen des Jah-
       Auch in diesem Jahr wird da-  res besteht das Verbot bereits   Zuwiderhandlungen können   Moorrege, den 03. Dezember
       her dem Abbrennen von Feu-  aufgrund des § 23 (2) der 1.   gemäß § 46 Ziff. 9 der Ersten   2018
       erwerk besondere Aufmerk-  Verordnung zum Sprengstoff-  Verordnung zum Sprengstoff-  Amt Geest und Marsch Süd-
       samkeit zu widmen sein. Um   gesetz.                   gesetz (1.SprengV) in Ver-  holstein Der Amtsdirektor
       Brandgefahren durch das Ab-                            bindung mit § 41 Abs. 1 Ziff.
       brennen von Feuerwerksrake-  Feuerwerkskörper der Katego-  16 des Sprengstoffgesetzes als  Gez. Jürgensen
       ten bzw. Feuerwerkskörpern   rie II sind daran zu erkennen,
       aus Anlass des  Jahreswech-  dass diese in der Regel vom   Energie für
       sels 2018/2019 vorzubeugen,   Hersteller mit einer Aufschrift,   Ihr Leben
       wird gemäß § 24 (2) der 1.   dass es sich um die genannte
       Verordnung zum Sprengstoff-  Klassifizierung  handelt,  be-                        I
       gesetz  in den Gemeinden   schriftet sein zu müssen.
       Haselau und Haseldorf das   Anordnung der sofortigen     BESUCHEN SIE UNS IN
                                                                UNSEREM
       Verbot angeordnet, pyrotech-  Vollziehung:               KUNDENZENTRUM     FÜR SIE DA!
                                                                IN DER BAHNHOFSTR. 35.
       nische Gegenstände der Kate-  Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der   www.stadtwerke-wedel.de
       gorie  II  (Kleinfeuerwerke,  z.  Verwaltungsgerichtsordnung   Tel.: 04103 805 101
       B. Raketen, Schwärmer, Feu-  (VwGO) in der zurzeit gel-
       ertöpfe, Knallkörper, Kano-  tenden Fassung wird bezüg-
       nenschläge, Chinaböller, Heu-  lich der Anordnung des Ab-
       ler usw.) am 31. Dezember  brennverbotes die  sofortige
       2018 und am 01. Januar 2019  Vollziehung angeordnet, so























                                                                                                                 5
   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10