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Hetlinger Bote · Ausgabe 48 · Dezember 2021              Bekanntmachungen der Gemeinde Hetlingen


        Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein
        Anordnung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern

        In der Gemeinde Hetlingen ist   nen reetgedeckten Häuser gestri-  festzustellen waren, vor allem auch   Dabei überwiegt das Interesse der
        eine Vielzahl von Grundstücken   chelt gekennzeichnet. Bei dem Ab-  auf  öffentlichen  Straßen  und  Plät-  Eigentümerinnen und Eigentümer
        mit Reetdachhäusern vorhanden.   brennen anderer pyrotechnischer   zen. Noch längere Zeit danach war   von reetgedeckten Häusern, vor
        Reetdachhäuser und andere weich-  Gegenstände  (Kleinfeuerwerke,  das Ortsbild durch Reste abge-  Brandgefahren geschützt zu wer-
        gedeckte Gebäude werden auf-  .z.B. Schwärmer, Feuertöpfe, Knall-  brannter Feuerwerkskörper verun-  den, gegenüber dem nur in gerin-
        grund ihrer Dacheindeckung als be-  körper, Kanonenschläge, China-  staltet. Diese bedauerliche Tatsa-  gem Umfang eingeschränkten Ver-
        sonders  brandempfindlich  beur-  böller, Heuler usw.) ist ein Abstand   che wird daher zum Anlass genom-  gnügen, pyrotechnische Gegen-
        teilt. In der Vergangenheit hat das   zu  brandempfindlichen  Gebäuden   men, um alle Bürger zu bitten, künf-  stände in der Silvesternacht abzu-
        Abbrennen von Feuerwerkskörpern   oder Anlagen von wenigstens 25m   tig gleich am Jahresbeginn wieder   brennen.
        zu Schadenfällen geführt.   einzuhalten.               für ein sauberes Ortsbild zu sor-  Zuwiderhandlungen  können  ge-
        Die  Erste  Verordnung  zum  An  den  übrigen  Tagen  des  Jahres   gen. Derjenige, der ein Feuerwerk   mäß  §  46  Ziff.  9  der  Ersten  Ver-
        Sprengstoffgesetz vom 31. Januar   besteht das Verbot bereits auf-  veranstaltet, ist auch nicht über-  ordnung  zum  Sprengstoffgesetz
        1991 (BGBl. I S. 169) in der z Zt. gül-  grund des § 23 (2) der 1. Verordnung   fordert,  die  von  ihm  verursach-  (1.SprengV) in Verbindung mit § 41
        tigen  Fassung  (1.  SprengV)  gebie-  zum Sprengstoffgesetz.  ten Verunreinigungen wieder zu   Abs.  1  Ziff.  16  des  Sprengstoffge-
                                                               beseitigen und kann dieses nicht   setzes als Ordnungswidrigkeiten
        tet hierzu in § 23 (1): „Das Abbren-  Es ist vorstehend nur beispielhaft
                                                               von anderen  erwarten. Jeder, der   mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €
        nen pyrotechnischer Gegenstän-  aufgeführt, welche  Feuerwerksar-
                                                               auf  eine  saubere  Gemeinde  Wert   geahndet werden.
        de in unmittelbarer Nähe von Kir-  tikel zur Kategorie F2 gehören. Ich
                                                               legt, ist darüber hinaus aufgeru-
        chen, Krankenhäusern, Kinder-und   weise darauf hin, dass die Klassifi-            Rechtsbehelfsbelehrung:
        Altersheimen sowie Reet-und Fach-  zierung in der Regel dem Aufdruck   fen, auf  Freunde, Nachbarn usw. in    Gegen diese Anordnung ist der Wi-
        werkhäusern ist verboten."  auf den Feuerwerkskörpern ent-  dieser Richtung hinzuwirken. Es ist   derspruch innerhalb eines Monats
                                    nommen werden kann, da diese von   zu hoffen, dass dieser Appell im In-
        Auch in diesem Jahr wird daher dem                                                 nach Bekanntmachung zulässig.
                                    den Herstellern entsprechend zu   teresse aller Bürger mehr als in den
        Abbrennen von Feuerwerk während                                                    Der Widerspruch ist zu erheben bei
                                    kennzeichnen sind.         Vorjahren beachtet wird.
        der Jahreswende erhöhte Aufmerk-                                                   dem Amtsdirektor des Amtes Gee-
        samkeit zu widmen sein. Um Brand-  Durch Starkwind und stürmische   Anordnung der sofortigen    st und Marsch Südholstein, Amts-
        gefahren durch das Abbrennen von   Winde ist nicht ausgeschlossen,   Vollziehung:  straße 12, 25436 Moorrege.
        Feuerwerkskörpern aus Anlass des   dass der angeordnete Schutzab-  Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwal-  Auf Antrag kann das Schleswig-Hol-
        Jahreswechsels  2021/2022  vorzu-  stand möglicherweise nicht ausrei-  tungsgerichtsordnung  (VwGO)  in   steinische  Verwaltungsgericht,
        beugen, wird gemäß § 24 (2) der 1.   chend ist. Es wird daher dringend    der zurzeit geltenden Fassung wird   Brockdorff-Rantzau-Straße   13,
                                    gebeten, bei ungünstiger Wetterla-
        Verordnung  zum  Sprengstoffge-                        bezüglich der Anordnung des Ab-  24837 Schleswig, gemäß § 80 Abs.
                                    ge den Schutzabstand dann selbst
        setz allgemeinverbindlich das                          brennverbotes die sofortige Voll-  5 der Verwaltungsgerichtsordnung
                                    erheblich zu vergrößern und mög-  ziehung angeordnet, so dass ei-  die aufschiebende Wirkung des Wi-
        VERBOT
                                    lichst  Ausweichplätze,  an  denen   nem erhobenen Widerspruch die   derspruchs ganz oder teilweise wie-
        angeordnet, am 31. Dezember 2021   gefahrlos Feuerwerkskörper abge-  aufschiebende Wirkung versagt ist.   derherstellen.
        und am 01. Januar 2022 pyrotech-  brannt werden können, zu benut-  Die sofortige Vollziehung wird an-
        nische Gegenstände der Kategorie   zen.                geordnet, da zum Jahreswechsel   Moorrege,
        F2 innerhalb eines Schutzradius von                                                den 01. Dezember 2021
                                    Abschließend möchte ich bemer-  verhindert werden soll, dass durch
        wenigstens 200m um brandemp-                                                       Amt Geest und Marsch
                                    ken, dass am Neujahrsmorgen in   das Abbrennen von pyrotechni-
        findliche Gebäude abzubrennen.                                                     Südholstein
                                    den vergangenen Jahren immer   schen Gegenständen der Katego-
                                                                                           Der Amtsdirektor
        In dem beiliegenden Lageplan sind   wieder erhebliche Verunreinigun-  rie F2, insbesondere Feuerwerks-
        die Schutzradien um die vorhande-  gen durch das Silvesterfeuerwerk   raketen, Brände verursacht werden.  gez.Jürgensen






























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